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BSG, 28.05.2015 - B 4 AS 21/15 BH |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Erledigungserklärung; Abweisung einer Richterablehnung durch Zwischenentscheidung; Willkürliche Zurückweisung eines Ablehnungsantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Erledigungserklärung; Abweisung einer Richterablehnung durch Zwischenentscheidung; Willkürliche Zurückweisung eines Ablehnungsantrags
- rechtsportal.de
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
Wirksamkeit einer Erledigungserklärung - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- SG Dresden - S 20 AS 5423/12
- LSG Sachsen - L 3 AS 205/13
- LSG Sachsen, 06.01.2015 - 3 AS 205/13
- BSG, 28.05.2015 - B 4 AS 21/15 BH
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei …
Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 4 AS 21/15 BH
Die Rüge einer fehlerhaften Besetzung des Berufungsgerichts bei Erlass des angefochtenen Urteils, weil ein Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter wegen Besorgnis der Befangenheit zuvor im Wege einer Zwischenentscheidung abgewiesen worden ist, könnte im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nur darauf gestützt werden, dass die Zurückweisung des Ablehnungsantrags auf willkürlichen Erwägungen beruhe (…BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 f) oder die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkannt habe (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 LS 1), was hier - bezogen auf den Beschluss vom 5.1.2015 - nicht zutrifft. - BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge
Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 4 AS 21/15 BH
Die Rüge einer fehlerhaften Besetzung des Berufungsgerichts bei Erlass des angefochtenen Urteils, weil ein Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter wegen Besorgnis der Befangenheit zuvor im Wege einer Zwischenentscheidung abgewiesen worden ist, könnte im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nur darauf gestützt werden, dass die Zurückweisung des Ablehnungsantrags auf willkürlichen Erwägungen beruhe (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 f) oder die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG grundlegend verkannt habe (…vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 LS 1), was hier - bezogen auf den Beschluss vom 5.1.2015 - nicht zutrifft.